Sprungziele

Hinweis: Das Verfahren zur nachfolgenden Bekanntmachung vom 12.04.2023 wurde wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.

Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung (12.04.2023)

Der Markt Sparneck führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren auf Basis förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den folgenden Link:

 https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1d8358

 

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

 

Förderverfahren BayGibitR

Der Markt Sparneck beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

 

 

Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (11.04.2023)

Der Markt Sparneck hat eine Markterkundung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Das Ergebnis kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Markt Sparneck  Ergebnis Markterkundung

 

Erneuter FÖRDERSCHRITT 2: MARKTERKUNDUNG BEKANNTMACHUNG (03.02.2023) - zusätzliche Markterkunung

Der Markt Sparneck wiederholt für einige Adressen die Markterkundung und 

bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.03.2023 an dieser zusätzichen Markterkundung 

gemäß der nachfolgenden Bekanntmachung zu beteiligen. 

 

Markt Sparneck Bekannntmachung Markterkundung 1.2

Markt Sparneck Karte Markterkundung 1.2 20230201

Markt Sparneck Adressliste Markterkundung 1.2 20230201

Markt Sparneck Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten

 

FÖRDERSCHRITT 2: MARKTERKUNDUNG BEKANNTMACHUNG (12.10.2021)

Der Markt Sparneck veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 23.11.2021 laut nachfolgender Bekanntmachung an der Markterkundung zu beteiligen.

Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herr Roland Tiroch: rtiroch@sparneck.de

 

FÖRDERSCHRITT 1: BEGINN DER BESTANDSAUFNAHME (12.10.2021)

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Sparneck nachfolgend die aktuelle Breitband Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.